Aktuelles
Die Verwaltungsgemeinschaft Mauern bittet alle Grundstückseigentümer und alle sonst Verantwortlichen in den Gemeinden Gammelsdorf, Hörgertshausen, Mauern und Wang um regelmäßigen Rückschnitt ihrer Anpflanzungen, welcher als Überhang in den öffentlichen Verkehrsraum ragt.
Pflegeschnittmaßnahmen sind in Gärten ganzjährig zulässig.
Für die Verkehrssicherheit ist es notwendig, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freigeschnitten werden. Bitte beachten Sie, dass morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum aus Sicherheitsgründen zu entfernen sind.
Grundstückseigentümer oder sonst für ein Grundstück Verantwortliche sind gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verpflichtet, Anpflanzungen und Bewuchs regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Geh- und Radwegen ist laut Straßenverkehrsverordnung ein Lichtraumprofil von 2,50 m und über Fahrbahnen 4,50 m freizuschneiden.