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Bebauungspläne

1. Änderung Bebauungsplan „Wohngebiet Reithmaier-Feld“ (Nr. 104)

Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Reithmaier Feld“ (Nr. 104) ist der bestehende große Bedarf an Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken für junge Familien, vorwiegend für die einheimische Bevölkerung. In Teilbereichen des Bebauungsplangebietes sollen anstatt 2 Wohneinheiten je Wohngebäude bis zu 3 zulässig sein. Hierdurch soll dem dringenden Wohnraumbedarf in noch stärkerer Weise entsprochen werden.
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 10.08.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
1. Änderung Bplan Wohngebiet Reithmaier Feld
Anlage 1 Ersatzausgleich
Anlage 2 saP 1. Änderung
Anlage 3 Gammelsdorf WA Reithmaier Feld Schallschutzgutachten BLCP
Anlage 4 Entwässerung
Begründung 1. Änderung Bplan Wohngebiet Reithmaier Feld

1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ (Nr. 103), Gemeinde Gammelsdorf

Die Gemeinde Gammelsdorf beabsichtigt durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ (Nr. 103) das Maß der baulichen Nutzung für alle Einzelhäuser neu zu regeln. Im Bebauungsplangebiet wird die Zahl der Wohnungen pro Einzelhaus auf drei Wohneinheiten beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit dem Gebiet des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Friedrichstraße“.
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 22.02.2020 in Kraft getreten.

Download:
1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ (Nr. 103), Gemeinde Gammelsdorf

11. Änderung des Flächennutzungspoanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ (Nr. 101)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2019 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ beschlossen.

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln. Daher ist geplant, nordwestlich von Gammelsdorf einen Solarpark auf Flurstück 1754/1 der Gemarkung Gammelsdorf zu errichten. Die Erschließung besteht durch die von Süden (Dreifaltern) und von Norden (Schergenöd) verlaufende Gemeindeverbindungsstraße.

Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 29.05.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Bebauungsplan mit Begründung

9. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“der Gemeinde Gammelsdorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2018 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“ beschlossen.

Die betroffene Fläche liegt nordöstlich von Reichersdorf. Gammelsdorf befindet sich ca. 2 km nördlich des Planungsgebiets. Von der Gemeinde Gammelsdorf kommend, ist das Gebiet über die Kreisstraße FS 19 weiter über die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Reichersdorf und Gelbersdorf und anschließend über angrenzende Feldwege zu erreichen.

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 8,87 ha besteht aus Teilbereichen, welche sich auf folgenden FlNrn. der Gemarkung Reichersdorf, Gemeinde Gammelsdorf befinden:

FlNr. 1487 (0,45 ha), FlNr. 1488 (2,72 ha), FlNr. 1493 (1,96 ha)

FlNr. 1505 TF (2,25 ha), FlNr. 1515 (0,51 ha), FlNr. 1517 (0,97 ha)

Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 08.05.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Begründung
Zusammenfassende Erklärung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagestätte Reithmaier-Feld“

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Reithmaier-Feld“

Am 04.12.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kindertagesstätte Reithmaier-Feld“ gefasst. Mit Beschluss vom 11.04.2019 hat der Gemeinderat den Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Fassung vom 11.04.2019 unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan ist am 13.08.2019 in Kraft getreten.

Downloads:
Bebauungsplan
Begründung
Ausgleichsplan
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Schalltechnisches Gutachten
Ausgleichsbedarf