Barriefreiheit-Werkzeuge

Skip to main content

Flächennutzungspläne

11. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ (Nr. 101)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2019 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ beschlossen.

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln. Daher ist geplant, nordwestlich von Gammelsdorf einen Solarpark auf Flurstück 1754/1 der Gemarkung Gammelsdorf zu errichten. Die Erschließung besteht durch die von Süden (Dreifaltern) und von Norden (Schergenöd) verlaufende Gemeindeverbindungsstraße.

Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „SO PV-Freiflächenanlage Kreuzholzen“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 29.05.2020 in Kraft getreten.

Download:
Flächennutzungsplan mit Begründung

10.  Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagestätte Reithmaier-Feld“

Die Gemeinde Gammelsdorf hat in der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2019 beschlossen, eine 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Kindertagesstätte gemäß § 1 BauNVO durchzuführen.

Die Änderung erfolgt zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Reithmaier-Feld“.

Der Änderungsbereich umfasst insgesamt 0,9 ha und liegt am nördlichen Ortsrand von Gammelsdorf. Der bisher als Grünfläche ausgewiesene Bereich umfasst einen flach nach Norden abfallenden Hangbereich.

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Planungsstand 11.04.2019) wurde vom Landratsamt Freising am 19.07.2019 genehmigt und am 13.08.2019 bekanntgemacht.

Downloads:
10. Änderung Flächennutzungsplan
10. Änderung Flächennutzungsplan Begründung
Zusammenfassende Erklärung

9. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“der Gemeinde Gammelsdorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2018 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“ beschlossen.

Die betroffene Fläche liegt nordöstlich von Reichersdorf. Gammelsdorf befindet sich ca. 2 km nördlich des Planungsgebiets. Von der Gemeinde Gammelsdorf kommend, ist das Gebiet über die Kreisstraße FS 19 weiter über die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Reichersdorf und Gelbersdorf und anschließend über angrenzende Feldwege zu erreichen.

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 8,87 ha besteht aus Teilbereichen, welche sich auf folgenden FlNrn. der Gemarkung Reichersdorf, Gemeinde Gammelsdorf befinden:

FlNr. 1487 (0,45 ha), FlNr. 1488 (2,72 ha), FlNr. 1493 (1,96 ha)

FlNr. 1505 TF (2,25 ha), FlNr. 1515 (0,51 ha), FlNr. 1517 (0,97 ha)

Landwirtschaftliche Flächen werden umgewandelt zu einem SO.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Gelbersdorf“ erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 08.05.2020 in Kraft getreten.

Downloads:
Flächennutzungsplan
Zusammenfassende Erklärung