Bebauungspläne
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewebegebiet Süd II“
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes befinden sich die Flurnummern:
14/17, 14/21, 14/22, 14/23 TF, 271 TF, 275, 752/1, 807 TF
der Gemarkung und Gemeinde Hörgertshausen
Der Geltungsbereich umfasst 3,58 ha. Darin sollen 2,5 ha Gewerbeflächen einschließlich Erschließungsflächen geschaffen werden.
Die Gemeinde beabsichtigt, für den aktuellen Bedarf bereits ansässiger Handwerks- und Gewerbebetriebe geeignete Entwicklungsflächen zu schaffen.
Der gewählte Geltungsbereich überschneidet sich in zwei Teilbereichen mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung, Bekanntmachung vom 15.01.1999. Dies betrifft die Flächen der für die Straßenanbindung freizuhaltenden Sichtfelder an der ST 2085 und den im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes nach Südosten verschobenen Wendeplatzes, der nicht mehr erforderlich ist.
Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am 25.01.2019 bekannt gemacht.
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Bebauungsplan gesamt mit Festsetzungen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung