Einbeziehungssatzungen
Erlass einer Einbeziehungssatzung „Eichenstraße“ (Nr. 104), Gemeinde Hörgertshausen
Der Gemeinderat Hörgertshausen hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 den Erlass einer Einbeziehungssatzung „Eichenstraße“ (Nr. 104), Gemeinde Hörgertshausen, beschlossen. Es soll damit ein Teilgrundstück in den im Zusammenhang bebauten Ort Hörgertshausen mit einbezogen werden.
Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:
Ziel und Zweck der Satzung ist es, das Grundstück FlNr. 303 der Gemarkung Hörgertshausen, das sich aktuell im Außenbereich befindet und im Zusammenhang zum bebauten Ortsteil steht und dessen bauliche Nutzung geprägt ist, einzubeziehen.
Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 770 m².
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 28.12.2021 in Kraft getreten.
Begründung Einbeziehungssatzung
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2. Änderung der Einbeziehungssatzung „Margarethenried“
Die Gemeinde Hörgertshausen beabsichtigt durch die 2. Änderung der Einbeziehungs-satzung „Margarethenried“ am nordwestlichen Ortsrand von Margarethenried bereits bestehende Bebauung und eine bereits von angrenzender Bebauung geprägte Teilfläche von ca. 1.505 qm der Flurstücke Nr. 157/1 TF und 152/TF, Gemarkung Margarethenried, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich einzubeziehen.
Hierdurch wird die Errichtung eines Wohngebäudes ermöglicht. Die Ausweisung dient dadurch auch der Erhaltung einer sozialen Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Margarethenried unter Einbeziehung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.
Die nachzuweisende Ausgleichsfläche ist in den Satzungsumgriff integriert.
Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 17.06.2019 in Kraft getreten.
Downloads:
Zusammenfassende Erklärung
2. Änderung der Satzung - saP
2. Änderung der Satzung - Begründung
2. Änderung der Satzung - Ermittlung Ausgleichsflächenbedarf
2. Änderung der Satzung - Gesamtansicht mit Festsetzungen
Satzung