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Flächennutzungspläne

6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg“ (Nr. 101) 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101)

Anlass für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes  „Aufstellung des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101) ist die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln.

Die Fläche liegt westlich des Weilers Niederschönbuch und nördlich des Weilers Ammersberg.

Die Verkehrserschließung besteht über die ST 2085 sowie über die Ortsstraße nach Ammersberg.

Der Bereich liegt in einem ländlich geprägten Gebiet. Die Gesamtfläche beträgt ca. 6,7 ha.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Ammersberg (Nr. 101) erfolgte im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Flächennutzungsplan und die Satzung sind mit Bekanntgabe am 21.05.2021 (FNP) bzw. 26.05.2021 (BPl) in Kraft getreten.

Downloads:
Begründung mit Umweltbericht
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Hörgertshausen

Die Gemeinde Hörgertshausen hat in seiner Gemeinderatssitzung am 21.02.2018 beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Das Verfahren zur 4. Änderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd II“ durchgeführt.

Der Planentwurf vom 18.07.2018 wurde als Verfahrensgrundlage vom Gemeinderat gebilligt.

Der gewählte Änderungsbereich umfasst das im Plan zur 4. Änderung gekennzeichnete Gebiet. (4,6 ha). Es grenzt im Südosten an die bisher bereits als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen, im Nordosten an die Staatsstraße 2085, im Nordwesten an bestehende Wohngebiete, im Südwesten an offene landwirtschaftlich genutzte Fluren.

Laut Schreiben vom 14.01.2018 ist der Antrag auf Flächennutzungsplanänderung am 27.08.2018 im Landratsamt Freising eingegangen. Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB ist Genehmigungsfiktion eingetreten, so dass die Genehmigung als erteilt gilt.

Mit Bekanntmachung vom 23.01.2018 ist dieser bekannt gemacht worden.

Downloads:
Flächennutzungsplan
Begründung
Zusammenfassende Erklärung