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Bebauungspläne

2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ der Gemeinde Mauern (Nr. 101)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.07.2019 den Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ (Nr. 101) der Gemeinde Mauern gebilligt.

Geltungsbereich:

Der bestehende Standort des Einkaufsmarktes und somit der Erweiterungsbereich befindet sich im Hauptort Mauern, nördlich der Hauptstraße (ST 2085) im Bereich der Gemarkung Schweinersdorf. Der Geltungsbereich der 2. Änderung Nr. 101 des Bebauungsplanes „Alpersdorf I“ der Gemeinde Mauern durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Alpersdorf I“ mit integriertem Grünordnungsplan umfasst nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sondern darauf nur eine Teilfläche von ca. 0,5 ha. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche der FlNr. 1304 Gemarkung Schweinersdorf und endet im Süden an der Hauptstraße (ST 2085) bzw. an einem öffentlichen straßenbegleitenden Grünstreifen. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Alpersdorfer Straße begrenzt. Östlich des bestehenden EDEKA-Marktes befindet sich ein bestehender EDEKA-Getränkemarkt (außerhalb des Geltungsbereiches der Änderung sowie außerhalb des gesamten Bebauungsplanes „Alpersdorf I“). Dessen Parkplatzfläche ist der Planungsfläche zugeordnet. Westlich des Einkaufsmarktes liegt auf derselben Flurnummer eine Pizzeria. Auch deren Stellplätze liegen innerhalb des Geltungsbereichs zur Bebauungsplanänderung.

Folgendes Flurstück wird beplant: FlNr. 1304 (TF), Gemarkung Schweinersdorf

Ziel und Zweck:

Der Geltungsbereich für die 2. Änderung Nr. 101 des Bebauungsplanes liegt im Bebauungsplan „Alpersdorf I“. Dieser wurde am 27.07.1995 in der Fassung vom 12.01.1995 rechtskräftig, der zugehörige Grünordnungsplan liegt in der Fassung vom 10.11.1995 vor.

Sie dient der Innenentwicklung bzw. Weiterentwicklung eines bestehenden Bebauungsplanes. Ziel der Änderung ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche und des Backshops mit Cafe-Bereich sowie eine Verbesserung des Angebotes durch eine bauliche Erweiterung zu ermöglichen.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 13.03.2020 in Kraft getreten.

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2. Änderung Bebauungsplan „Alpersdorf II“ (Nr. 102)

Die Gemeinde beabsichtigt durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Alpersdorf II“ (Nr. 102) am südöstlichen Ortsrand von Mauern im Rahmen der kommunalen Wohnbauförderung neuen Wohnraum mit möglichst wenig Flächenversiegelung zu schaffen.

Die Gesamtfläche beträgt innerhalb des Geltungsbereiches ca. 3.620 m².

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Anpassung von Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und die zeichnerische Angleichung der Baugrenzen im Plan an den kommunalen Wohnungsbau.

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 27.07.2020 in Kraft getreten.

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Erlass der 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Nr. 103), Gemeinde Mauern

Der Gemeinderat Mauern hat in seiner Sitzung vom 07.09.2021 den Erlass der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Waldruh“ (Nr. 103), Gemeinde Mauern, beschlossen.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Ziel der Änderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf FlNr. 593/14 der Gemarkung Schweinersdorf in einem für das Ortsbild verträglichen Rahmen zu schaffen.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die bestehende gemeindeeigene asphaltierte Erschließungsstraße auf der FlNr. 593/8 und ist als gesichert zu betrachten. Zusätzliche infrastrukturelle Einrichtungen sind nicht erforderlich und daher nicht geplant.

Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 1.059 m².

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 05.10.2021 in Kraft getreten.

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