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Einbeziehungssatzungen

Erlass der 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Nr. 103), Gemeinde Mauern

Der Gemeinderat Mauern hat in seiner Sitzung vom 07.09.2021 den Erlass der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Waldruh“ (Nr. 103), Gemeinde Mauern, beschlossen.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Geltungsbereich/Umgrenzung des Plangebietes:

Ziel der Änderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf FlNr. 593/14 der Gemarkung Schweinersdorf in einem für das Ortsbild verträglichen Rahmen zu schaffen.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die bestehende gemeindeeigene asphaltierte Erschließungsstraße auf der FlNr. 593/8 und ist als gesichert zu betrachten. Zusätzliche infrastrukturelle Einrichtungen sind nicht erforderlich und daher nicht geplant.

Der Gesamtumgriff der Satzung erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 1.059 m².

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 05.10.2021 in Kraft getreten.

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Erlass einer Sanierungssatzung „Ortskern Mauern“ (Nr. 104), Erweiterung des Sanierungsgebietes, Gemeinde Mauern

Der Gemeinderat Mauern hat in seiner Sitzung vom 07.09.2021 den Erlass einer Sanierungssatzung „Ortskern Mauern“ (Nr. 104), Erweiterung des Sanierungsgebietes, Gemeinde Mauern, beschlossen.

Die Bauleitplanung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

In diesem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Die Satzung ist mit Bekanntgabe am 28.09.2021 in Kraft getreten.

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