Info Gewerbezentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis". Es enthält Hinweise ob eine juristische Person oder eine Einzelperson gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird. Bitte beachten Sie, dass der Onlineantrag nur für natürliche Personen (z. B. als Einzelunternehmer) möglich ist. Falls Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person (z. B. GmbH) oder für eine Behörde benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung.
Was wird benötigt?
Es müssen
- der Familienname,
- der Vorname,
- das Geburtsdatum
- und die Anschrift
eingegeben werden.
Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden.
Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro.
Ansprechpartner im Bürgerbüro:
Frau Schöttl: Telefon 08764/89-25
Frau Setzensack: Telefon 08764/89-26
Herr Grohmann: Telefon 08764/89-50
Frau Steiner: Telefon 08764/89-52
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