Austausch Gartenwasserzähler
Abzug von im Außenbereich verbrauchtem Wasser nur mit gültigen Zählern möglich
Laut den Regelungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist es möglich, dass verbrauchtes Wasser, welches nicht der Kanalisation zugeführt wird (üblicherweise Garten- oder Stallwasser) bei der Berechnung der Abwassergebühren abgezogen wird. Der Nachweis über die entsprechende Menge hat durch geeichte Wasserzähler zu erfolgen. Gemäß den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetz - MessEG - gilt eine Eichung von Kaltwasserzählern für jeweils 6 Jahre.
Damit ein Abzug bei der Abwasserabrechnung für das Jahr 2021 möglich ist, muss der Zähler eine Eichung aus dem Jahr 2015 bis 2021 aufweisen. Ältere Zähler werden bei der Abrechnung NICHT berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie daher die Eichgültigkeit Ihres vorhandenen Zählers und tauschen Sie diesen vor Beginn der Gartensaison 2021 aus. Achten Sie bei der Anschaffung darauf, dass der neue Zähler tatsächlich eine Eichung hat (üblicherweise nicht z.B. Zähler der Firma Gardena). Sobald Sie einen neuen Zähler beschafft haben, teilen Sie das Einbaudatum und die Zählernummer bitte der Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Frau Hagl, per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), per Telefon (08764/89-33) oder per Post (Schloßplatz 2, 85419 Mauern) mit.
Für Fragen steht Ihnen Frau Hagl von der Verwaltungsgemeinschaft Mauern unter der Telefonnummer 08764/89-33 gerne zur Verfügung.