Bauleitpläne rechtsverbindlich
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Im Flächennutzungsplan ist für das Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
Er ist die zusammenfassende räumlich Planungsstufe auf der örtlichen Ebene und gibt auch Aufschluss über die Maßnahmen und Nutzungsregelungen anderer Planungsträger, die sich im Gemeindegebiet räumlich auswirken.
Bebauungspläne und Einbeziehungssatzungen sind gemeindliche Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB). Grundsätzlich sind sie gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.