Flächennutzungspläne
4. Änderung des Flächennutzungsplanes Hörgertshausen
Die Gemeinde Hörgertshausen hat in seiner Gemeinderatssitzung am 21.02.2018 beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Das Verfahren zur 4. Änderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd II“ durchgeführt.
Der Planentwurf vom 18.07.2018 wurde als Verfahrensgrundlage vom Gemeinderat gebilligt.
Der gewählte Änderungsbereich umfasst das im Plan zur 4. Änderung gekennzeichnete Gebiet. (4,6 ha). Es grenzt im Südosten an die bisher bereits als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen, im Nordosten an die Staatsstraße 2085, im Nordwesten an bestehende Wohngebiete, im Südwesten an offene landwirtschaftlich genutzte Fluren.
Laut Schreiben vom 14.01.2018 ist der Antrag auf Flächennutzungsplanänderung am 27.08.2018 im Landratsamt Freising eingegangen. Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB ist Genehmigungsfiktion eingetreten, so dass die Genehmigung als erteilt gilt.
Mit Bekanntmachung vom 23.01.2018 ist dieser bekannt gemacht worden.
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